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Da wir einen anerkannten Betreuungsdienst führen, ist die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse möglich. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 0, Demenzkranke, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben Anspruch auf monatliche Mittel für die Entlastungsleistungen. Natürlich stellen wir auch Privatrechnungen zur steuerlichen Anerkennung aus.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
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